Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB

 
 

1. Der Hundehalter/ Eigentümer versichert, dass für diese(n) Hund(e) eine gültige
Haftpflichtversicherung besteht, die auch eine gewerbliche  Betreuung absichert und, dass zum Beginn jeder Betreuungszeit keine Beitragsrückstände bestehen.
Während der Betreuungszeit bleibt der Hundehalter/Eigentümer ,Tierhalter im Sinne von § 833 BGB (Tierhalter Gefährdungshaftung).

2.Es dürfen nur Hunde in Betreuung gegeben werden, die gesund sind und über einen vollständigen, gültigen Impfschutz verfügen (Impfung gegen: Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe und Tollwut), bei denen eine Wurmkur gegen Spul- und Bandwürmer und eine Behandlung gegen Ektoparasiten (Frontline, Advantix, etc.)durchgeführt worden ist. Der Impfschutz, die durchgeführte Wurmkur und die Behandlung gegen Ektoparasiten ist nachzuweisen. Der Impfausweis wird am Anfang der Betreuungszeit in Augenschein genommen und ggf. fotografiert.

3.Der Hundehalter versichert, dass sein(e) Hund(e) gesund, entwurmt, frei von
ansteckenden Krankheiten und Parasiten sowie schutzgeimpft ist/sind.
Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Besitzer dieses Hundes die dadurch entstehenden Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde oder Menschen.

4. Läufige Hündinnen werden nach Absprache mit betreut.

5.Für Schäden die der/die Hund(e) während der vereinbarten Zeit beim Hundesitter erleiden könnte, übernimmt Nadjas Petcare keine Haftung; die Haftung des Tiersitters wird ausdrücklich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


6.Der Hundehalter/ Besitzer haftet für alle Schäden, die während der  Betreuungszeit durch den/die Hund(e) außerhalb an Dritten entstehen.



7. Richtet der Hund durch sein Verhalten einen Schaden an anderen Tieren bzw. Hunden an, die dem Rudel angehören oder auch nicht, welcher ausschließlich auf diesen Hund (z.B. durch aggressives Verhalten etc.) zurückzuführen ist und eindeutig belegt werden kann (durch Nadjas Petcare oder/und anderen Zeugen), so übernimmt Nadjaś Petcare keine Haftung für den Zwischenfall, sondern reicht diesen an den Tierbesitzer und dessen Versicherung zur Regulierung weiter.

8.Der Hundehalter/ Besitzer erklärt ausdrücklich,dass er die Risiken einer Beißerei unter den Hunden kennt, in Kauf nimmt und die eventuell entstehenden Kosten einer tierärztliche Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt und/oder sich mit der Versicherung des Rivalen auseinandersetzt.

8.1 Nadjas Petcare wird nach bestem Wissen und Gewissen auf Ihren Hund Obacht geben. Sollte trotzdem ein Hund entweichen, wird der Besitzer des Hundes unverzüglich benachrichtigt, gegebenenfalls auch die Polizei und die Tiersammelstelle des Tierheims und die Suche nach dem Hund aufgenommen. Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie Schäden, die dadurch entstehen können und gesundheitliche Folgen, wird keine Haftung übernommen.



9.Nadjaś Petcare verpflichtet sich, den/die Hund(e) art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu achten.


10.Hält der Hundesitter aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung für Notwendig, so willigt der Hundehalter/ Eigentümer bereits schon jetzt darin ein, dass Nadjas Petcare den Hund im Auftrag des Tierhalters/ Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gibt.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter/ Eigentümer.
In diesem Fall versuche ich selbstverständlich Sie zu informieren und etwaige
Entscheidungen abzusprechen.




11. Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss im Rahmen eines Besichtigungs- und Kennenlerntermins die Gelegenheit, das Betriebsgrundstück, dessen Einzäunung Augenschein zu nehmen. Der Tierhalter erklärt sich mit der Art und Beschaffenheit der Anlagen einverstanden.

12. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Erklärungen sind unwirksam.
Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigen nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestandteile.

13. Der Hundehalter/Eigentümer willigt ein, dass Nadjaś Petcare Fotos und Videos für Werbezwecke(Webseite,Facebook,Flyer etc.) von den zu betreuenden Hunden verwenden darf.

14. Nadjaś Petcare verpflichtet sich nicht, die zu betreuenden Hunde sauber abzugeben.

15. Der Gesamtbetrag wird am Ende der Betreuung in bar oder per Überweisung beglichen.

16. Maulkorbgewöhnung!
Nicht sozialverträgliche Hunde sollten zu Anfang der Betreuung an einen gut passenden Draht/Metall Maulkorb gewöhnt sein und diesen auch am Übergabetag mitbringen.

16a. Sollte Punkt 16. nicht erfüllt werden, entscheidet Nadjaś Petcare, ob eine Betreuung in Frage kommt.

17. Dieser Vertrag ist nach dem Ausfüllen, Durchlesen und Unterschreiben im Original wieder an Nadjaś Petcare abzugeben. Der Tierhalter ist berechtigt, eine Kopie für die eigenen  Unterlagen anzufertigen.

Nadjaś Petcare ist nach § 11 Nr.3,5 und 8 Tierschutzgesetz  geprüft und genehmigt.
Die Sachkunde gem. §10 und 11 Landeshundegesetz NRW ist ebenfalls vorhanden




Preise Hundepension/Huta, Dogwalking und Mobile Tierbetreuung.



 Kosten der Pensions Betreuung (Tag und Nacht) 40,00 € pro Hund/Tag. Jeder weitere Hund aus einem Haushalt beträgt 28,00€ pro Hund/Tag. 
Zusätzliche Vereinbarungen:(zusätzlicher Spaziergang, Fellpflege, Einzelbeschäftigung) +5,00€/ Tag.
 Probetage werden mit 30,00€/ Tag berechnet.

 Kosten der Tagesbetreuung 25,00 € pro Hund/Tag.  Mehrhundehalter zahlen 23,00€ für jeden weiteren Hund/Tag. 
Zusätzliche Vereinbarungen:( Spaziergang, Fellpflege, Einzelbeschäftigung )+5,00€/ Tag.
 Probetage werden mit 15,00€/Tag berechnet.

Kosten des Dogwalkings  15,00 € pro Hund/Tag  für Gruppen Spaziergänge. Jeder weitere Hund aus einem Haushalt kostet 13,00€ pro Hund/Tag. Einzel Runden belaufen sich auf 30,00€ pro Hund/Tag innerhalb von Ennigerloh.
  Außerhalb von Ennigerloh werden 0,30€/km Fahrtkosten zusätzlich erhoben.

Die Kosten pro Besuch für die mobile Tierbetreuung betragen 12,00€ innerhalb Ennigerloh.  Die mobile Betreuung für Hunde beträgt 27,00€/ Tag innerhalb Ennigerloh. Außerhalb Ennigerloh werden 0,30€/Km Fahrtkosten berechnet.


Berechnet wird der jeweils gültige Satz pro Tag. An- und Abreise Tage werden voll berechnet.

Für alle bestätigten Reservierungen ist bis zu 1 Monat vor Beginn der Betreuung eine kostenlose Stornierung möglich. Danach wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% der gesamten Betreuungskosten fällig.